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Verfahren
Erkennung der sprachlichen Defizite: Verzerrung
Prozessmuster:6215
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Durchzuführender Prozess
Wenn zeitlich zusammenhängende Informationen in einer Anforderung verallgemeinert wurden, spricht man von einer Verzerrung. Es gibt zwei mögliche Arten von Verzerrungen: Nominalisierungen und Funktionsverbgefüge.

Nominalisierungen
Für jedes Substantiv im Satz soll erfragt und geprüft werden, ob nicht ein Verb möglich wäre, das einen Vorgang beschreibt und das ähnlich klingt/aussieht und dem Substantiv in der Bedeutung ähnelt.
Passt das Substantiv sinnvoll in die Phrase “eine andauernde ...” oder wenn ein Substantiv etwas beschreibt, das man nicht anfassen kann, so handelt es sich um einen Vorgang, der nominalisiert wurde. So muss das Substantiv dahingehend hintergefragt werden, ob nicht mit dem unterschlagenen Vorgang/Prozess auch Informationen (Wer, Was, Wann, Wie) verloren gegangen sind.

Beispiele der Nominalisierungen sind “das Drucken”, “die Meldung”, “die Aufnahme” etc.

Funktionsverbgefüge
Funktionsverbgefüge sind meistens Kombinationen aus inhaltsarmen Verben, wie z. B. machen, können, haben, sein etc. und sinngebenden Substantiven.
Solche Funktionsverbgefüge müssen überprüft und durch einfache und direkte Vollverben ersetzt werden.
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