Bei sicherheitskritischen Systemen sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben und aus Haftungsgründen gesetzliche Bestimmungen sowie der Stand von Technik und Wissen zu beachten.
Es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen, die bei einem Systembetrieb und im Vorfeld beim Systementwurf zu beachten sind wie z. B.:
Produkthaftung,
Arbeitsschutzrecht,
Betriebshaftung,
Umweltschutz.
Mit der Überprüfung auf Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sind unterschiedliche Institutionen beauftragt, wie z. B.
Berufsgenossenschaften,
technische Überwachungsvereine,
Bundesanstalten.
Dass Institutionen, wie z. B. die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) und das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitssicherheit (BIA) unterschiedliche Programmierrichtlinien herausgeben, zeigt, wie wichtig die Berücksichtigung bzw. Einbindung der zuständigen Abnahmebehörde bei der Entwicklung von Software für "Kritische Systeme" ist.
Die Beachtung des Stands der Technik und des Wissens ist bei sicherheitskritischen Systemen nicht nur aus technischen Gründen, sondern auch aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen notwendig. Dies zahlt sich insbesondere nach Eintritt von Risikoszenarien und der Klärung von Schuldfragen aus. In einem von der EU geförderten Verbundprojekt wurden relevante Normen und Standards für sicherheitskritische Systeme, in denen programmierbare Steuerungen eingesetzt werden, länder- und branchenspezifisch erfasst (EWICS TC7: The Collection and Categorisation of Worldwide Standards Relevant to the Use of Programmable Electronic Systems in Safety Related Applications).