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Verfahren
Entscheidung über die Einführung eines QM-Systems
Aktivität:4833
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Ausgangssituation
Voraussetzung für eine Entscheidung dieser Tragweite ist das Verständnis für Qualitätsmanagement sowie für die ISO-9000-Normenreihe.
Durchzuführende Aktivität
Wenn die Unternehmensleitung gründlich informiert ist, kann sie eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Einführung eines QM-Systems fällen. Wenn sie den Beschluss für die QM-System-Einführung fasst, muss die Unternehmensleitung uneingeschränkt hinter den Zielen des Qualitätsmanagements stehen und dieses nicht nur durch Worte, sondern auch durch aktives Handeln demonstrieren. Diese Vorbildfunktion der Unternehmensleitung hat einen hohen Einfluss auf den Erfolg der QM-System-Einführung, da sie das Maß bestimmt, in dem die Belange des Qualitätsmanagements von den Mitarbeitern ernst genommen werden.

Wenn der Beschluss getroffen wird, ein QM-System einzuführen, muss festgelegt werden, wer den Aufbau des QM-Systems leitet; d.h. es muss ein Projektleiter für das QM-Projekt ernannt werden. In größeren Unternehmen mag es sinnvoll sein, die Funktionen Qualitätsbeauftragter (als beauftragtes Mitglied des Führungskreises), Leiter Qualitätswesen (als Leiter einer organisatorischen Einheit) und Leiter QM-Projekt zu trennen. In kleinen und mittleren SW-Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern macht eine solche Trennung aber nur selten Sinn. Daher muss die Unternehmensleitung eines mittleren SW-Unternehmens mit dem Beschluss zur QM-System-Einführung ein Mitglied des Führungskreises zum Qualitätsbeauftragten ernennen, der zunächst das QM-System aufbaut, es später an neue Erkenntnisse und Änderungen im Unternehmen und seinem Umfeld anpasst und stets als Ansprechpartner in Sachen Qualität zur Verfügung steht. Diesem Qualitätsbeauftragten müssen ausreichende Befugnisse eingeräumt und ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit dieser neben seinen sonstigen Aufgaben auch in der Lage ist, die Leitung des QM-Projekts zu bewerkstelligen.

In kleinen Unternehmen wird der Geschäftsführer als Unternehmensleitung und als Qualitätsbeauftragter zugleich fungieren müssen. Es ist in solch einem Fall unbedingt nötig, dass sich der Geschäftsführer für seine Rolle als Qualitätsbeauftragter die erforderlichen zeitlichen Freiräume schafft. Unabhängig hiervon sollte es der Geschäftsführer eines solchen Unternehmens in Betracht ziehen, sich bei der konkreten Durchführung seiner Aufgaben als Qualitätsbeauftragter von einem Mitarbeiter unterstützen zu lassen.
Ergebnis der Aktivität
Das Ergebnis ist der Beschluss für oder gegen ein Qualitätsmanagementsystem. Ist die Entscheidung zu Gunsten des QM-Systems gefallen, muss ein Qualitätsbeauftragter festgelegt werden.
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