Die Anforderungen an ein zu realisierendes System sollten in einer standardisierten Art und Weise erfasst werden, die für verschiedene Ausschreibungen verwendet werden kann und am besten bereits im Unternehmen eingeführt worden ist.
Sinnvoll ist es, die Anforderungen klar zu strukturierten und z.B. in drei Gliederungsebenen einzuteilen. Dies erleichtert den Überblick und bietet die Chance möglichst wenig zu vergessen. Die einzelnen Einträge sollten im Verhältnis zu den anderen Einträgen dieser Ebene gewichtet werden. Hierfür bietet sich beispielsweise ein Punkteschema an.
Ein standardisiertes Dokument sollte folgende Punkte enthalten:
Ausschlusskriterien: bei Nichterfüllung eines dieser Kriterien fällt das Angebot durch das Wertungsraster
die Art der Antworten (Punkte, ja/nein, Skala von/bis, ...)
einheitliches Bewertungsschema
ein Verfahren zur Bewertung der Leistungen des Auftragnehmers und der entsprechenden Kosten. Jeder Angebotsersteller sollte Einsicht in dieses Bewertungsschema haben - es sollte sich also nicht um ein internes Bewertungsschema handeln.
Wenn es vom Verfahren her möglich ist, sollten zu erstellende Dokumente - falls es nicht sowieso schon verlangt wird - elektronisch eingereicht werden. Auch für ausschließlich papierbasierte Angebote sollten aus Gründen der Vergleichbarkeit Vorgaben für Struktur der Dokumente gemacht werden.
Ein ausfüllbares Formblatt über die unterschiedlichen Kosten und deren Zusammensetzung ist für die Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote sehr empfehlenswert.