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 | |  |  | | Erläuterung |  | Unter dem Begriff der Finanzdienstleister werden Universal- und Spezialbanken, Versicherungen sowie freie Beratungsgesellschaften verstanden.
Bankwesen
Das deutsche Bankensystem besteht vorwiegend aus Universalbanken, das sind Kreditbanken (Deutsche Bank, Dresdner Bank, etc.), öffentlichrechtliche Kreditinstitute (Sparkassen, Landesbanken) und Genossenschaftsbanken (Volks- und Raiffeisenbank, etc.). Spezialbanken erfüllen Sonderaufgaben.
Das Bankensystem in Deutschland.
Ende 2003 existierten in Deutschland insgesamt 2.226 Banken, von denen 261 den Kreditbanken, 504 den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, 1.395 den Genossenschaftsbanken und 66 den Spezialbanken zuzurechnen waren.
Versicherungswesen
Für den deutschen Markt sind laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenwärtig 1.457 (Stand 9/2004) Versicherungsunternehmen zugelassen. Darunter fallen auch Anbieter aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs oder einer Niederlassung Versicherungsgeschäfte betreiben.
Freie Beratungsgesellschaften
Freie Beratungsgesellschaften bieten gleichermaßen Dienstleistungen von Banken und Versicherungen an. Die MLP AG ist ein Beispiel. Die Dienstleistungen sind zum Teil von Versicherungen oder Banken eingekauft und werden durch die Beratungsgesellschaft vermittelt.
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