Mit den beteiligten Geschäftspartnern werden die vorbereiteten Verträge abgeschlossen. Mit Partner sind vor allem die Partner für die technische Realisierung gemeint.
Die Verträge behandeln i. d. R. zweierlei, nämlich die Pflichten der Vertragspartner und die Haftungsfrage im Falle einer Pflichtverletzung. Obwohl die Vertragsrechtsordnung ergänzend alles regelt, soweit die Vertragspartner keine Regelungen treffen, sollte darauf geachtet werden, dass alle wichtigen Pflichten im Zusammenhang mit der Umsetzung des E-Business-Vorhabens dediziert festgehalten werden. Aspekte, die für das E-Business-Vorhaben besonders wichtig sind und die im Vertragsrecht nur allgemein geregelt werden, sollten daher im Vertrag konkretisiert werden.
Kritischen Aspekte sollten unbedingt einer juristischen Prüfung unterzogen bzw. zusammen mit einem Juristen erarbeitet werden.
Ergebnis der Aktivität
Die Verträge mit den entsprechenden Partnern sind abgeschlossen.