Jeder Anforderung sollte ein eindeutiger Identifikator oder eine Referenznummer zugewiesen werden, um aus einer anderen Anforderungsbeschreibung oder aus weiteren Dokumenten, die während des Entwicklungsprozesses erstellt werden, eindeutig auf diese Anforderung verweisen zu können.
Eine gängige Methode ist die Zuweisung eines mnemonischen Bezeichners, der sich aus dem Inhalt der Anforderung ergibt, beispielsweise EFF-1, EFF-2, EFF-3 für Anforderungen, die sich mit der Effizienz des Systems beschäftigen.
Eine weitere Möglichkeit ist die Zuweisung von Nummern in Abhängigkeit von der Kapitelstruktur des Dokuments, in dem die Anforderung beschrieben wird. Dementsprechend erhält die achte Anforderung in Kapitel 3.7 den Identifikator 3.7.8.
Der Nachteil dieser Methode besteht darin, dass einer Anforderung erst nach Erstellung eines entsprechenden Dokuments ein Identifikator zugewiesen werden kann und dass sich der Identifikator bei jeder Neustrukturierung des Dokuments ändert. Im ersten Fall kann man die oben beschriebenen mnemonischen Bezeichner zumindest als temporäre Identifikatoren verwenden, bis das Dokument geschrieben ist. Zur Lösung des zweiten Falls bieten moderne Textverarbeitungsprogramme eine automatische Referenzenverwaltung an, die bei der Verschiebung von Anforderungen oder dem Einfügen neuer Anforderungen die Referenzen entsprechend anpassen.
Es stehen weiterhin eine große Anzahl von speziellen Werkzeugen zur Verwaltung von Anforderungen zur Verfügung. Sie bieten neben der eindeutigen Identifizierung von Anforderungen auch die Möglichkeit zur Bildung von Gruppen (z.B. eine Gruppe für alle Anforderungen an externe Schnittstellen), zur Aufteilung und Zusammenführung von Anforderungen, sowie zur Verwaltung von Beziehungen.
Eine Übersicht und ein Vergleich derartiger Anforderungsmanagement-Werkzeuge ist unter der Literaturreferenz (WWW: INCOSE Werkzeugübersicht) verfügbar.